In aller Kürze

SV-Verzugszinsen ab 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2018 (unverändert) 3,38 %.

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Artikel-Nr.
ARD 6576/2/2017

30.11.2017
Heft 6576/2017