In der Sachverständigenpraxis werden zur Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit üblicherweise die aus der Betriebswirtschaft bekannten Liquiditäten ersten bis dritten
Grades, das Working Capital sowie Berechnungen gem §§ 23 und 24 URG herangezogen. Der Autor plädiert für die Heranziehung einer monatlichen Kapitalflussrechnung, da diese mit einer wesentlich höheren Genauigkeit den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bestimmen lässt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.