Im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2015/106, ausgegeben am 13. 8. 2015) wurde eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) veröffentlicht. Ziel dieser Novelle ist es, die sv-pflichtige Beschäftigung älterer Dienstnehmer mittels Teilpension (= "erweiterte" Altersteilzeit) aufrechtzuerhalten.
Umgesetzt wird dieses Ziel in der Form, dass Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern aufgrund einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben.
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