Ein Bauträger (GmbH) erwirbt unbebauten Grund und Boden und errichtet darauf anschließend ein Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen, die nach Fertigstellung veräußert werden sollen. Bis auf zwei Wohnungen, die von einem schlechteren Lichteinfall und einer höheren Lärm- bzw Emissionsbelästigung betroffen sind, können im Jahr der Fertigstellung alle Wohnungen verkauft werden. Die nicht sofort verkäuflichen Wohnungen werden umgehend langfristig vermietet und in das Anlagevermögen aufgenommen. Außerdem wird eine pauschale außerplanmäßige Abschreibung im Ausmaß von 15 % der aktivierten Anschaffungs- bzw Herstellungskosten vorgenommen.
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