Buchhaltung und Bilanzierung / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Teilwertabschreibung bei Unrentabilität

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Ein Unternehmen erzielt seit 1994 Verluste. Verluste bzw. bestenfalls geringe Gewinne werden aufgrund der Unternehmenssituation auch in den nächsten Jahren erwartet.

Fraglich ist, in welcher Form diese zukünftige Unternehmensentwicklung 1996 bilanziell dargestellt werden kann.

Im vorliegenden Fall geht es um die bilanzielle Behandlung eines unrentablen Unternehmens. Von Unrentabilität wird immer dann gesprochen, wenn ein Unternehmen keine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet. Unrentabilität liegt daher nicht nur bei Verlusten, sondern auch dann vor, wenn die erzielten Gewinne keine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen. Dabei ist Maßstab für die Rentabilitätsermittlung nicht der steuerliche Gewinn des Unternehmens, sondern ein nach den Grundsätzen der Ertragswertermittlung ermittelter Gewinn.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 295

20.10.1996
Heft 10/1996
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.