Ein Unternehmen erzielt seit 1994 Verluste. Verluste bzw. bestenfalls geringe Gewinne werden aufgrund der Unternehmenssituation auch in den nächsten Jahren erwartet.
Fraglich ist, in welcher Form diese zukünftige Unternehmensentwicklung 1996 bilanziell dargestellt werden kann.
Im vorliegenden Fall geht es um die bilanzielle Behandlung eines unrentablen Unternehmens. Von Unrentabilität wird immer dann gesprochen, wenn ein Unternehmen keine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet. Unrentabilität liegt daher nicht nur bei Verlusten, sondern auch dann vor, wenn die erzielten Gewinne keine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen. Dabei ist Maßstab für die Rentabilitätsermittlung nicht der steuerliche Gewinn des Unternehmens, sondern ein nach den Grundsätzen der Ertragswertermittlung ermittelter Gewinn.
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