Während an der Abschreibung eines aktivierten Firmenwerts kein Zweifel besteht, bestehen hinsichtlich der Möglichkeit und Voraussetzungen einer außerplanmäßigen (Teilwert-)Abschreibung divergierende Auffassungen.
Die X-GmbH hat 1997 einen Betrieb erworben und dabei einen Firmenwert in Höhe von 30 Mio. abgegolten, der handels- wie steuerrechtlich über 15 Jahre abgeschrieben wird. Im Jahr 2000 erleidet dieser Betrieb massive Absatzeinbußen aufgrund eines Einbruchs des Kernmarktes, die voraussichtlich auch zukünftig anhalten werden. Der übrige Geschäftsbetrieb der X-GmbH ist von diesen Schwierigkeiten nicht berührt, der Gesamtfirmenwert der X-GmbH beträgt 80 Mio. Fraglich ist, ob der derivativ erworbene Firmenwert außerplanmäßig abgeschrieben werden kann.
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