Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Teilwertabschreibung des derivativen Firmenwerts

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Während an der Abschreibung eines aktivierten Firmenwerts kein Zweifel besteht, bestehen hinsichtlich der Möglichkeit und Voraussetzungen einer außerplanmäßigen (Teilwert-)Abschreibung divergierende Auffassungen.

Die X-GmbH hat 1997 einen Betrieb erworben und dabei einen Firmenwert in Höhe von 30 Mio. abgegolten, der handels- wie steuerrechtlich über 15 Jahre abgeschrieben wird. Im Jahr 2000 erleidet dieser Betrieb massive Absatzeinbußen aufgrund eines Einbruchs des Kernmarktes, die voraussichtlich auch zukünftig anhalten werden. Der übrige Geschäftsbetrieb der X-GmbH ist von diesen Schwierigkeiten nicht berührt, der Gesamtfirmenwert der X-GmbH beträgt 80 Mio. Fraglich ist, ob der derivativ erworbene Firmenwert außerplanmäßig abgeschrieben werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/84

20.09.2000
Heft 9/2000
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.