Für Beteiligungen gilt wie für andere Wirtschaftsgüter des nicht abnutzbaren Anlagevermögens die Vermutung, daß die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen. Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen diese Vermutung nicht zutrifft.
Ein Unternehmer erwirbt eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die regionaler Marktführer für die von ihr hergestellten und vertriebenen Produkte ist. Weder dem Veräußerer noch dem Erwerber ist bekannt, daß im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs zwei ausländische Unternehmen einen Eintritt in eben diesen Markt planen und dann auch vornehmen, wodurch die Gewinnerwartungen des die Beteiligung erwerbenden Unternehmens erheblich sinken. Fraglich ist, welche Auswirkungen der Markteintritt der Konkurrenten auf die Bewertung der Beteiligung hat.
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