Kurzböck informiert

Teilzeitbeschäftigung: Sonderzahlungsberechnung (inkl oder exkl Mehrarbeitszuschlag?) - eine Kollektivvertragsanalyse (Teil 2)

Wilhelm Kurzböck

Leistet ein Teilzeitbeschäftigter regelmäßig Mehrarbeit, dann ist …

diese regelmäßig geleistete Mehrarbeit bei der Sonderzahlungsberechnung zu berücksichtigen; gemäß den konkreten Regeln des Kollektivvertrages (im Folgenden kurz: KV) zu beurteilen, ob der Teilzeitmehrarbeitszuschlag (im Normalfall: 25 % [oder ein gemäß KV-Regeln höherer oder niedrigerer Wert]) auch bei der Sonderzahlungsberechnung berücksichtigt werden muss. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) verlangt nicht, dass der Teilzeitmehrarbeitszuschlag in die Sonderzahlungen "einzurechnen" ist.

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Artikel-Nr.
PVP 2014/4

27.01.2014
Heft 1/2014
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.