Das OECD-MA enthalte zwei gesonderte Artikel zu Verrechnungspreisfragen, nämlich für verbundene Unternehmen und für Betriebsstätten. Während Art 7 AOA neu gestaltet worden sei, sei Art 9 OECD-MA nur im Rahmen des BEPS-Projekts modifiziert worden. Die parallele Anwendung von Art 9 OECD-MA und Art 7 AOA könne bei Tochtergesellschaften, die im Quellenstaat eine Vertreterbetriebsstätte begründen, zu unbefriedigenden Ergebnissen führen.
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