Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Trost, Anm zu DRdA 2016, 339

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Zu OGH 9 ObA 110/15i, ARD 6478/6/2015: Der OGH hat entschieden, dass die Übermittlung eines Fotos eines unterfertigten Kündigungsschreibens über "WhatsApp" an den anderen Arbeitsvertragspartner, das im hier anwendbaren KV normierte Schriftformgebot für Kündigungen nicht erfüllt. Es fehle die nicht ohne Weiteres gegebene Möglichkeit des Ausdruckes.

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Artikel-Nr.
ARD 6539/19/2017

09.03.2017
Heft 6539/2017