Literaturübersicht / Erbrecht

Tschugguel, Anm zu EF-Z 2018/86.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 2 Ob 64/17a = Zak 2018/245, 133: Ein Großbetragssparbuch, als dessen identifizierter Kunde der Erblasser aufscheint, ist in das Inventar aufzunehmen, auch wenn sich die Sparurkunde im Todeszeitpunkt im Besitz einer anderen Person befindet.

Kleinbetragssparbücher, die auf den Verstorbenen identifiziert sind, sind nach Ansicht des Autors in gleicher Weise in das Inventar aufzunehmen, weil dies die Verlassenschaftszugehörigkeit indiziert.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2018/412

13.07.2018
Heft 11/2018