Gesellschafts- & Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und Ermittlung der Anschaffungskosten

Bearbeiter: Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die Frage des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums und die Höhe der Anschaffungskosten für den Erwerb eines Genussrechts samt bisherigen Gewinnansprüchen.

Die A-AG begibt im Jahr 2012 ein Genussrecht. Die B-AG zeichnet dieses Genussrecht und verkauft es 2 Jahre später an die C-AG. Der Kaufvertrag wird im Dezember 2014 abgeschlossen. Der Kaufpreis ist bis spätestens 1. 7. 2015 zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die B-AG vom Vertrag zurücktreten. Laut Kaufvertrag gehen mit Stichtag des Einlangens des vollständigen Kauf- und Abtretungspreises alle mit dem Genussrecht verbundenen Rechte und Pflichten, Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf die C-AG über - dies einschließlich allfälliger Wertsteigerungen und Ansprüche, die seit Ausgabe des Genussrechts entstanden sein könnten. Eine Gewinn- und Verlustbeteiligung seit Ausgabe des Genussrechts steht allein der C-AG zu. Bilanzstichtag aller Gesellschaften ist der 31. 12.

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Artikel-Nr.
RWZ 2015/23

30.03.2015
Heft 3/2015