Einbeziehungspflicht auch finanzieller Vermögenswerte dem Grunde nach und kritische Würdigung
IAS 7 sieht in seiner ergänzten Fassung spätestens für Konzernabschlüsse zum 31. 12. 2017 eine verpflichtende Überleitungsrechnung für Verbindlichkeiten vor, deren Cashflows der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Dabei ist auch ein Einbezug korrespondierender finanzieller Vermögenswerte vorgesehen, wobei der Standardsetter detaillierte Ausführungen hierzu schuldig bleibt.
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