Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Wahlrechte bereits unterjährig ausgeübt?
Kapitalmarktrechtliche Normen verlangen von börsennotierten Unternehmen neben dem Jahresabschluss die Erstellung von Quartals- und Halbjahresabschlüssen, die in der Regel IAS 34 zu entsprechen haben. Der Bilanzersteller hat vielfach schon unterjährig Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden festzulegen, Wahlrechte auszuüben und sich mit Fragen der Bilanzkontinuität/Stetigkeit auseinanderzusetzen. Die unterjährigen Entscheidungen bei der Erstellung der Quartals- und Halbjahresabschlüsse und die Auswirkungen auf den Jahresabschluss sollen gemäß IFRS, unternehmensrechtlich, steuerrechtlich und gesellschaftsrechtlich im Folgenden analysiert werden. Insbesondere ist eine allfällige Bindungswirkung der Zwischenabschlüsse auf den Jahresabschluss zu untersuchen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.