Rechnungswesen und Steuern

Übersicht zur Körperschaftsteuerpflicht von gemeinnützigen Vereinen

Gastbeitrag: QianQian Yang

Vereine sind juristische Personen des privaten Rechts sowie selbstständige Träger von Rechten und Pflichten und unterliegen somit grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Ein Verein, dessen Betrieb die Erfüllung des gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks bewirkt, ist gem §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigt, und gem § 5 Z 6 KStG in persönlicher Hinsicht von der Körperschaftsteuerpflicht befreit. Somit unterliegt nur jener mit gewissen Einkünften der Körperschaftsteuer. Der vorliegende Beitrag zeigt Ihnen - untermauert durch einen Praxisfall - wann und welche Einkünfte eines gemeinnützigen Vereins der Körperschaftsteuer unterliegen. Die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen werden in diesem Beitrag nicht behandelt.

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Artikel-Nr.
RWP 2022/18

19.08.2022
Heft 4/2022
Autor/in
QianQian Yang

StB Qian Qian Yang, MSc. ist als Steuerberaterin im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu ihren Beratungsschwerpunkten zählen neben der Rechnungslegung nach UGB und IFRS und der steuerlichen Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere die Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen.