Wird innerhalb einer Firmengruppe eine Funktionsrückstufung (keine eigenen Geschäftsbeziehungen zu Dritten, keine eigene Rechnungslegung, Zusammenführung/Übertragung essenzieller Vermögenswerte) durchgeführt, müssten diese Vorgänge einem Fremdvergleich standhalten. Eine Verschiebung von Vermögen könne auch innerhalb der Firmengruppe zu einer verdeckten Ausschüttung führen. Diese müsse dann bewertet und das steuerliche Ergebnis korrigiert werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.