Umfassende Rechnungslegungsreform ab 2016
Das geplante Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 wird einen umfassenden Umbau der gesetzlichen Regelungen im UGB (Unternehmensgesetzbuch) mit sich bringen. Wie in der Ausgabe RWP 2/2014 berichtet, ist der österreichische Gesetzgeber aufgrund der Richtlinie 2013/34/EU des europäischen Parlaments verpflichtet, das Unternehmensrecht zu reformieren. Diese Richtlinie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis 20. Juli 2015 umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Justiz hat daher am 23. September 2014 den Begutachtungsentwurf zum "Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) 2014" veröffentlicht, welcher im Wesentlichen die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht zum Inhalt hat. Die Begutachtungsfrist endete mit 21. Oktober 2014 und im Herbst/Winter 2014 ist die Behandlung im Parlament geplant. Wir möchten Sie schon jetzt darüber informieren, welche Änderungen für die Rechnungslegung zu erwarten sind.
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