Keine abgabenrechtliche Änderung wurde in den vergangenen Monaten emotionaler und öfter diskutiert als die mit der Steuerreform 2015/2016 (BGBl I 2016/77) eingeführte Registrierkassenpflicht. Der Gesetzgeber verfolgt damit das öffentliche Interesse der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und der Erhöhung des Steueraufkommens. Der Beitrag gibt einen ersten Einblick in die Praxis der Finanzstrafbehörde im Umgang mit Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht.
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