In der Praxis besteht des Öfteren das Bedürfnis, mehrere Umgründungen, die zum Teil auch das gleiche Vermögen betreffen, auf einen Stichtag vorzunehmen. Der Beitrag stellt die bilanziellen Folgen derartiger Vorgänge dar.
Die X-GmbH wird im Laufe des Jahres X2 rückwirkend zum 31. 12. X1 auf die seit Jahren bestehende Y-GmbH verschmolzen. Ein durch die Verschmelzung auf die Y-GmbH übertragener Teilbetrieb soll von dieser möglichst zeitnah zur Verschmelzung auf deren 100%ige Tochtergesellschaft Z-GmbH ohne Gewährung einer Gegenleistung abgespalten werden. Fraglich sind der denkbar früheste Spaltungsstichtag und insb die dabei zu erstellenden Bilanzen.
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