Umgründungen sind Änderungen bestehender rechtlicher Unternehmensformen im Wege einer Vermögensübertragung auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage.1 Wirtschaftlich gesehen sind Umgründungen somit als ein Rechtsformwechsel zusammen mit einer Vermögensübertragung zu charakterisieren.
Von der bloßen Änderung der Rechtsform eines Unternehmens (zB formwechselnde Umwandlung AG in eine Gesellschaft mbH, OG in eine KG) unterscheiden sich Umgründungen dadurch, dass es stets zu Übertragungen von Vermögen kommt. Von der Unternehmensveräußerung sind Umgründungen insofern abzugrenzen, als der Vermögensübergang das unternehmerische Engagement nicht beendet, sondern die unternehmerische Einheit in einer anderen Unternehmensstruktur weiterhin fortgeführt wird.
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