Der Beitrag geht der Frage nach, ob und wann ein Umsatzerlös bei Rückgaberecht des Käufers bilanziert werden kann.
Ein Zeitschriftengroßhandelsunternehmen erhält Anfang Dezember vom Zeitschriftenverlag die Lieferung einer neuen Ausgabe einer Zeitschrift, die vierteljährlich im Rhythmus Dezember, März, Juni und September erscheint. Das Großhandelsunternehmen verteilt die erhaltenen Exemplare an die Einzelhändler zum Verkauf. Vereinbart ist zwischen Verlag und Großhandelsunternehmen unter anderem, dass sämtliche nicht verkauften Exemplare seitens des Verlags zurückgenommen werden, Gleiches gilt für die Verträge des Großhandelsunternehmens mit den Einzelhändlern.
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