Auch "gebrochene" Lieferungen hindern die Steuerfreiheit nicht
Die Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der Unternehmerkette in der EU ist - neben der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen in ein Drittland - als die wesentliche Steuerbefreiung im Binnenmarkt anzusehen. Dadurch wird erreicht, dass Waren im Bestimmungsland der Steuer unterzogen werden und im Abgangsland von der Umsatzsteuer entlastet werden.
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