Rechnungswesen & Steuern

Umsatzsteuer - Ausweitung der Reverse-Charge-Umsätze zur Missbrauchsvermeidung ab 2014

Gastbeitrag Mag. Peter Mayr

Überfallsartig wurden vom Finanzministerium gegen Ende des Jahres 2013 zusätzliche nationale Reverse-Charge-Tatbestände durch die sogenannte Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung normiert, welche mit 1. 1. 2014 in Kraft getreten ist. Der nachfolgende Beitrag zeigt, für welche zusätzlichen Umsätze ab 2014 der Übergang der Steuerschuld verpflichtend vorzunehmen ist und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben. Beispiele und Tipps für die risikovermeidende Anwendung runden den Beitrag ab.

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Artikel-Nr.
RWP 2014/12

17.03.2014
Heft 2/2014
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.