Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat den Austritt aus der Europäischen Union bereits Anfang Februar 2020 vollzogen. Für Umsatzsteuerzwecke wurde aber im Austrittsabkommen ein Übergangzeitraum vorgesehen, der ein In-Kraft-Bleiben der unionsrechtlichen Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bis Ende 2020 vorsieht.
Ab 1. Jänner 2021 gilt daher nunmehr das Vereinigte Königreich (im Folgenden kurz "UK" genannt) entsprechend dem Austrittsabkommen und somit nach dem Unionsrecht grundsätzlich nicht mehr als Gemeinschaftsgebiet und Mitgliedstaat sondern als Drittland. Die entsprechenden Folgen im Umsatzsteuergesetz wurden in Österreich im COVID-19-Steuermaßnahmengesetz umgesetzt.
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