Aktuelles

Umsatzsteuerliche Auswirkungen des "Brexit" auf österreichische Unternehmer

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat den Austritt aus der Europäischen Union bereits Anfang Februar 2020 vollzogen. Für Umsatzsteuerzwecke wurde aber im Austrittsabkommen ein Übergangzeitraum vorgesehen, der ein In-Kraft-Bleiben der unionsrechtlichen Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bis Ende 2020 vorsieht.

Ab 1. Jänner 2021 gilt daher nunmehr das Vereinigte Königreich (im Folgenden kurz "UK" genannt) entsprechend dem Austrittsabkommen und somit nach dem Unionsrecht grundsätzlich nicht mehr als Gemeinschaftsgebiet und Mitgliedstaat sondern als Drittland. Die entsprechenden Folgen im Umsatzsteuergesetz wurden in Österreich im COVID-19-Steuermaßnahmengesetz umgesetzt.

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Artikel-Nr.
RWP 2021/6

15.04.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.