Rechnungswesen & Steuern

Umsatzsteuerliche Behandlung von Eintrittsgebühren zu Veranstaltungen ab 2012

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Grundsätzlich gilt für die Erbringung sonstiger Leistungen zwischen Unternehmern das sog "Empfängerortsprinzip". Diesbezüglich gibt es jedoch Ausnahmen, wie bspw sonstige Leistungen betreffend Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen, die als eigenständige Norm geregelt sind. Der nachfolgende Beitrag behandelt die Rechtsvorschriften iZm § 3a Abs 11a UStG und deren Anwendungsbereich.

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Artikel-Nr.
RWP 2012/5

23.01.2012
Heft 1/2012
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.