Rechnungswesen & Steuern

Umsatzsteuerliche Behandlung von Messeleistungen an Unternehmer

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Grundsätzlich ist die umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU durch die Mehrwertsteuerrichtlinie und die dazu publizierte EU Durchführungsverordnung im B2B Bereich klar geregelt und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Messen werden jedoch durch einzelne EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Auslegungen vorgenommen. Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich insb dahin gehend, dass unterschiedliche Beurteilungen betreffend die Leistungsortbestimmung zum Tragen kommen. Im Wesentlichen geht es um die Abgrenzung zwischen der Grundregel und der Regel für Grundstücksleistungen. Klar geregelt sind lediglich die Eintrittsgebühren zu Messen und ähnlichen Veranstaltungen.

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Artikel-Nr.
RWP 2013/11

11.03.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.