Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Tausch (Geringer, SWI 7/2019, S. 352)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Entgegen der Ansicht des BFH sei bei Tauschumsätzen grundsätzlich der Wert der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage der USt heranzuziehen; lediglich in Fällen, in denen für die Gegenleistung kein eigenständiger Wert ermittelt werden könne, sei deren Wert behelfsmäßig mit dem Wert der eigenen Aufwendungen auf indirektem Weg zu bestimmen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/603

06.09.2019
Heft 17/2019