In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Dienstnehmer "Benefits" in Form von unentgeltlichen oder vergünstigten Leistungen als Teil ihrer Vergütung erhalten. Solche Zuwendungen lösen in der Regel auch umsatzsteuerliche Folgen aus, wobei diesbezüglich zwischen Sachverhalten mit entsprechender Gegenleistung des Dienstnehmers an den Dienstgeber und der unentgeltlichen Vorteilsgewährung zu unterscheiden ist.
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