Im Wirtschaftsleben kommt es häufig vor, dass bei Geschäftsterminen die angefallenen Bewirtungsaufwendungen zur Gänze von einem Geschäftspartner übernommen werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein Vorsteuerabzug für den Unternehmer zusteht, der die Kosten trägt. Des Weiteren wird auf die Frage eingegangen, inwieweit für die Verpflegung von Mitarbeitern ein Vorsteuerabzug zusteht.
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