Rechnungswesen & Steuern

Umsatzsteuerliche Sofortmaßnahmen (sogenannte Quick-Fixes) zur Stärkung des Binnesmarkthandels ab 2020

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Auf längere Sicht plant die EU-Kommission den Ersatz der derzeitigen Mehrwertsteuerregelungen durch die Schaffung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems, in dem das Bestimmungslandprinzip durchgehend verwirklicht werden soll.

Bis zur Umsetzung dieses Plans, dessen Verwirklichung derzeit unklar ist, wurden im Jahr 2018 vier Sofortmaßnahmen (sogenannte Quick-Fixes) beschlossen, die zur Vereinfachung und Harmonisierung des derzeitigen Mehrwertsteuersystems dienen sollen.

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Artikel-Nr.
RWP 2019/9

01.04.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.