Einlagen in Form von Sach- oder Nutzungseinlagen aus dem Unternehmensbereich des Gesellschafters führen zu erheblichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen.
Werden Einlagen von Gesellschaftern in Form von Sacheinlagen oder immateriellen Leistungen an Gesellschaften ohne Gegenleistung erbracht, ergeben sich bei Einlagen aus dem unternehmerischen Bereich idR umsatzsteuerliche Konsequenzen beim Gesellschafter durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung oder eine negative Vorsteuerberichtigung, sofern der Eigenverbrauch steuerfrei ist.
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