Am 27. 7. 2022 hat das Kabinett der deutschen Bundesregierung den Regierungs-Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen, wobei es gegenüber dem Referentenentwurf vom 13. 4. 2022 einige Anpassungen gab. Allerdings wird sowohl von den Regierungs- als auch den Oppositionsparteien noch Nachbesserungsbedarf in den parlamentarischen Beratungen gesehen. Gleichwohl müssen sich die betroffenen Unternehmen darauf einstellen, dass in nächster Zukunft eine Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgt. Vor dem aufgezeigten Hintergrund besteht ua bei Aktiengesellschaften Unklarheit und Unsicherheit, wie das vom Gesetzgeber geforderte interne Hinweisgebersystem, das auch als Whistleblower-System bezeichnet wird, sinnvoll in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert werden kann. Der Beitrag entwickelt auf der Grundlage des dualistischen Systems der Unternehmensverfassung sowohl für das Leitungs- als auch das Aufsichtsorgan einen Orientierungsrahmen für die Corporate Governance.
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