Gesellschafts- und Steuerrecht

Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz in Deutschland: Anforderungen an Aktiengesellschaften

Univ.-Prof. Dr. Dr. Carl-Christian Freidank

Am 27. 7. 2022 hat das Kabinett der deutschen Bundesregierung den Regierungs-Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen, wobei es gegenüber dem Referentenentwurf vom 13. 4. 2022 einige Anpassungen gab. Allerdings wird sowohl von den Regierungs- als auch den Oppositionsparteien noch Nachbesserungsbedarf in den parlamentarischen Beratungen gesehen. Gleichwohl müssen sich die betroffenen Unternehmen darauf einstellen, dass in nächster Zukunft eine Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgt. Vor dem aufgezeigten Hintergrund besteht ua bei Aktiengesellschaften Unklarheit und Unsicherheit, wie das vom Gesetzgeber geforderte interne Hinweisgebersystem, das auch als Whistleblower-System bezeichnet wird, sinnvoll in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert werden kann. Der Beitrag entwickelt auf der Grundlage des dualistischen Systems der Unternehmensverfassung sowohl für das Leitungs- als auch das Aufsichtsorgan einen Orientierungsrahmen für die Corporate Governance.

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/45

06.10.2022
Heft 9/2022
Autor/in
Carl-Christian Freidank

Univ.-Prof. i. R. Dr. Dr. habil. Carl-Christian Freidank ist am Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen der Universität Hamburg und als Steuer- und Unternehmensberater tätig. Ferner war er von 1994 bis 2020 Mitglied im Prüfungsausschuss für das Wirtschaftsprüferexamen und ist in der Forschung am Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen der Fakultät für Betriebswirtschaft sowie als Lehrbeauftragter an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg tätig.