Am 3. 10. 2023 wurde der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsgesetz - MinBestG)1 zur Begutachtung versendet. Mit dem MinBestG soll die EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie2 (nachfolgend: MinBestRL) umgesetzt werden, die wiederum auf den von der OECD veröffentlichten GloBE-Mustervorschriften3 basiert. Die parlamentarische Beschlussfassung soll noch vor Jahresende erfolgen, denn das MinBestG soll bereits mit 31. 12. 2023 in Kraft treten. In diesem Beitrag soll ein Überblick über die wesentlichen Aspekte des insgesamt 83 Paragrafen umfassenden MinBestG-Begutachtungsentwurfes erfolgen, wobei jene Bereiche im Vordergrund stehen, die eine besonders starke Anknüpfung an die Rechnungslegung aufweisen.4
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