Nach der Geburt eines Kindes stehen viele Eltern vor der schwierigen Frage, wie sich die Kinderbetreuung mit Erwerbsleben und Beruf vereinbaren lässt. Eine Erleichterung bietet der Gesetzgeber durch die Elternteilzeit nach dem Mutterschutzgesetz bzw dem Väterkarenzgesetz. Diese wirft jedoch in der Praxis immer wieder Fragen auf, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat oder nicht denken konnte.
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