Unternehmensbewertung

Unbare Entnahmen nach dem Abgabenänderungsgesetz 2005

Mag. Thomas Baldauf / a.Univ-.Prof. StB Dr. Erich Pummerer

Unbare Entnahmen sind ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvolles Mittel zur Herstellung einer gewünschten Beteiligungsquote bei Einbringungsvorgängen. Entsprechend dem Ziel des Gesetzgebers, wirtschaftlich sinnvolle Rechtsformänderungen ertragsteuerneutral zu ermöglichen, war die Tilgung der Verbindlichkeiten aus der unbaren Entnahme bisher nicht steuerbar. Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2005 wurde dies nun für bestimmte Sachverhalte geändert. Damit ergeben sich zahlreiche betriebswirtschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der unbaren Entnahme „Neu“. Im Folgenden analysieren wir einige aus unserer Sicht wesentliche Aspekte der Neuregelung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/37

25.04.2006
Heft 4/2006
Autor/in
Erich Pummerer

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Erich Pummerer ist am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Universität Innsbruck im Bereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre tätig, daneben Gutachtertätigkeit als Steuerberater und Unternehmensberater.