Rechnungswesen

Untergliederung des sonstigen Gesamtergebnisses nach IAS 1 (amended 2011) aus Sicht der Entscheidungsnützlichkeit der Rechnungslegungsinformation

Prof. Hanno Kirsch

Der IASB veröffentlichte im Juni 2011 seine Amendments zu IAS 1, die künftig eine Untergliederung des sonstigen Gesamtergebnisses in zwei Unterabschnitte, nämlich das "Sonstige Gesamtergebnis ohne spätere Reklassifizierung" und das "Sonstige Gesamtergebnis mit späterer Reklassifizierung bei Eintritt bestimmter Bedingungen" vorschreiben. Der vorliegende Beitrag untersucht die nach IAS 1 (amended 2011) in diese beiden Unterabschnitte eingeordneten Sachverhalte hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit der Rechnungslegungsinformationen. Dabei zeigt sich, dass die Untergliederung im Hinblick auf die beabsichtigte Aussage der Trennung von im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Erträgen und Aufwendungen zwar formal korrekt, jedoch hinsichtlich ihres potenziellen Effektes auf das Periodenergebnis nicht ausreichend ist und somit irreführend sein kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2012/86

25.10.2012
Heft 10/2012
Autor/in
Hanno Kirsch

Dr. Hanno Kirsch ist Präsident a.D. und Professor für Controllingorientierte Unternehmensrechnung und Internationale Rechnungslegung an der Fachhochschule Westküste, Heide/Holst, sowie an der Universität Flensburg (Zweitmitgliedschaft), und außerdem als Unternehmensberater bei Einführung von IFRS in deutschen Unternehmen tätig.

Publikationen (Auswahl):
Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS, 12. Aufl, Herne 2019; IFRS-Abschlussanalyse, Finanz- und erfolgswirtschaftliche Aspekte, 4. Aufl, Berlin 2017.