In aller Kürze

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2017

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Wenn eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die monatlichen Regelbedarfsätze anzuwenden. Diese werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2017 heranzuziehen:

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Artikel-Nr.
ARD 6517/2/2016

29.09.2016
Heft 6517/2016