Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Unternehmens- und steuerrechtliche Behandlung einer Bilanzberichtigung

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die unternehmens- und steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer objektiv unrichtigen Bilanz.

Ein Unternehmen erfasst unter Berufung auf eine in der Fachliteratur geäußerte Meinung in einem bestimmten Sachverhalt die Einnahmen zeitanteilig in den Jahresabschlüssen x0-x9. Aufgrund eines zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangenen Urteils wird im Jahr x5 festgestellt, dass es sich nicht um einen verteilungsfähigen Ertrag handelt, sondern bereits im Jahr x0 um einen zur Gänze ertragswirksamen. Fraglich ist, ob die Jahresabschlüsse x0-x4 zu berichtigen sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2008/32

22.04.2008
Heft 4/2008
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.