Vertreter des objektivierten Unternehmenswertes meinen allgemein gültige Unternehmenswerte durch die Kreation eines durchschnittlich befähigten Bewertungssubjektes ermitteln zu können. Tatsächlich wird dabei gegen das Subjektivitätsprinzip verstoßen. Dem jeweiligen Bewertungsanlass entsprechend sind vielmehr Typisierungen vorzunehmen. Der Beitrag ist gleichzeitig eine Stellungnahme zum Beitrag von Seicht.
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