Artikelrundschau Mai 2018 / Angabepflichten gemäß IAS 8.30 und 8.31 als erneuter Enforcement-Schwerpunkt

Untersuchung von Unternehmen im Prime, Mid und Standard Market der Wiener Börse (Nitschinger/Renner, RWZ 2018/34, S. 173)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Seit 1. 1. 2018 seien sowohl IFRS 15 als auch IFRS 9 verpflichtend anzuwenden. Die nach IFRS rechnungslegungspflichtigen ö Unternehmen müssten sich jedoch bereits in den Vorjahren mit den Auswirkungen der neuen Standards auseinandersetzen, um die Angabepflichten gemäß IAS 8.30 und 8.31 erfüllen zu können. Diese Angaben seien 2018 erneut ein Prüfungsschwerpunkt von ESMA und der nationalen Prüfstelle OePR. Der Beitrag will anhand einer empirischen Analyse von 42 ö, an der Wiener Börse notierten Unternehmen zeigen, ob und wie die Angabepflichten iSd IAS 8.30 und 8.31 erfüllt wurden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/571

21.08.2018
Heft 13-14/2018