Bilanzstrafrecht

Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände (§ 163a StGB)

Dr. Stephan Frotz / Dr. Paul Schörghofer, LL.M. (Harvard) / Dr. Clemens Spitznagel, LL.M. (DUK)

Wesentlicher Bestandteil des mit 1. 1. 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetzes 20151 ist die Neuregelung des Bilanzstrafrechts. An die Stelle der in verschiedenen - meist gesellschaftsrechtlichen - Gesetzen verstreuten Bilanzdelikte sind die neuen Tatbestände der §§ 163a-d StGB getreten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über den Tatbestand des neuen § 163a StGB (Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände), der sich an Entscheidungsträger von Verbänden und von diesen mit der Informationsdarstellung Beauftragte richtet.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/11

26.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Stephan Frotz

Dr. Stephan Frotz ist Rechtsanwalt und Partner der Frotz Rechtsanwälte OG mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht. Neben seiner Tätigkeit als Fachautor ist er Vortragender bei Fachtagungen und Seminaren.

Verschiedene Publikationen, zuletzt etwa Frotz/Kaufmann, Praxiskommentar Grenzüberschreitende Verschmelzungen, und Seminartätigkeit, insb zur Vorstands-, Geschäftsführer- und Aufsichtsratshaftung.

Paul Schörghofer
Dr. Paul Schörghofer, LL.M. (Harvard) ist Rechtsanwalt und Partner der Frotz Rechtsanwälte OG sowie Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Clemens Spitznagel
Dr. Clemens Spitznagel ist Rechtsanwalt und Partner der Frotz Rechtsanwälte OG.