Revision und Kontrolle

Unwesentliche, nicht konsolidierte Tochterunternehmen - Teil II

Dr. Christoph Fröhlich

Unwesentliche Tochterunternehmen bzw Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung werden oftmals nicht in den Konzernabschluss einbezogen, weil der mit der Konsolidierung verbundene Arbeitsaufwand zu hoch ist und der Informationsgehalt des Konzernabschlusses ohnehin nicht verändert wird. Im Teil I des Beitrags wurde auf die Beurteilung der Wesentlichkeit und die Behandlung im Konzernabschluss eingegangen, im folgenden Teil II werden die Problematik des erstmaligen Einbezugs und die Konsequenzen für den Abschlussprüfer behandelt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2014/84

23.12.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.