Ein Überblick über die Änderungen zum Begutachtungsentwurf
Am 31. 12. 2023 wurde das Start-Up-Förderungsgesetz1 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses enthält neben steuerlichen Begleitregelungen zur Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals betreffend die Mindestkörperschaftsteuer2 insb die Neuregelung in § 67a EStG für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen.3 Dieser Beitrag gibt aufbauend auf den Betrag vom Juni 2023 (Wild, RWZ 2023/34, 175) ein Update über die Änderungen der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung im Vergleich zum Begutachtungsentwurf.4
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