Wird während eines Dienstverhältnisses die Arbeitszeit geändert (erhöht oder vermindert) und wird dabei auch die Anzahl jener Tage pro Woche, an denen gearbeitet wird, erhöht oder vermindert, so steht die Praxis vor der Frage, ob und, wenn ja, wie der noch nicht konsumierte Urlaub aus der Zeit vor dieser Änderung umzurechnen ist. Das Urlaubsgesetz (kurz UrlG) enthält hiezu keine ausdrückliche Regelung.
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