In aller Kürze

UWG - Urteilsveröffentlichung erst nach Rechtskraft

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Ansicht des OLG Wien (1 R 4/22y) setzt die exekutive Durchsetzung des Anspruchs auf Urteilsveröffentlichung im UWG-Bereich die Rechtskraft des Urteils voraus. Dass die Vollstreckbarkeit des Urteils nicht ausreicht, leitete es aus dem Wortlaut des § 25 Abs 7 UWG ab.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/184

15.04.2022
Heft 6/2022