Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Variable Anschaffungskosten abnutzbarer Anlagevermögensgegenstände

Bearbeiter: Romuald Bertl / Klaus Hirschler / Franziska Leo

Die A-GmbH erwirbt von der mit ihr nicht verbundenen B-GmbH im Geschäftsjahr x0 diverse immaterielle Vermögensgegenstände wie Domains, Social-Media-Accounts und andere Datenbanken. Als Kaufpreis wird ausschließlich eine auf fünf Jahre ab dem Erwerb der immateriellen Vermögensgegenstände befristete, prozentuelle Beteiligung der Verkäuferin aus diversen Umsatzerlösen, die mithilfe und durch die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände seitens der Käuferin erzielt werden, vereinbart. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sollen nicht veräußert, sondern als Grundlage für längerfristige Erlöserzielung genutzt werden. Die A-GmbH geht im Jahr x0 beim Erwerb davon aus, dass jährlich im Nachhinein eine Kaufpreisrate von 100 bezahlt wird, der Rechnungszinssatz beträgt 6 %. (Variante: Anfang X1 stellt sich heraus, dass die Rate für x0 110 beträgt/90 beträgt, die Schätzung für die Folgejahre bleibt unverändert). Die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände beträgt fünf Jahre.

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Artikel-Nr.
RWZ 2025/21

28.04.2025
Heft 4/2025