Die Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften an das EU-Recht steht unmittelbar bevor. Der nachfolgende Beitrag enthält Formulierungsvorschläge für alle noch notwendigen Änderungen des sog. EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes, wenn EU-Widrigkeiten und Ungereimtheiten vermieden werden sollen.
Im Parlament wird derzeit das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (EU-GesRÄG) beraten, mit dem das österreichische Handels- und Gesellschaftsrecht an die einschlägigen EU-Richtlinien angepasst werden soll. Der geplante Art. I dieses Gesetzes („Änderungen des Handelsgesetzbuches“) betrifft fast ausschließlich die Rechnungslegungsvorschriften. Da die Regierungsvorlage1) trotz vieler und wichtiger Verbesserungen gegenüber dem Ministerialentwurf diesbezüglich noch zahlreiche Ungereimtheiten und EU-Widrigkeiten enthält, werden im vorliegenden Beitrag Formulierungsvorschläge zu deren Beseitigung zusammengestellt. Es geht dabei nicht um grundsätzliche oder konzeptionelle Änderungen, sondern lediglich um die Herstellung der EU-Konformität und um die Korrektur legistischer Mängel.
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