Artikelrundschau März 2017 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Verbot der Einlagenrückgewähr gilt auch bei "verdeckten Kapitalgesellschaften" (Schrank/Kleinsasser, SWK 8/2017, S. 481)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Der OGH erweitere die Haftungsstruktur verdeckter Kapitalgesellschaften, indem er das Verbot der Einlagenrückgewähr auch für GmbH & Co KGs festschreibe. Die Geschäftsleiter der Komplementär-GmbH sollen auch unmittelbar gegenüber der kapitalistischen Personengesellschaft haften. Damit setze der OGH dem Meinungsstreit in der Literatur ein Ende.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/403

01.06.2017
Heft 10/2017