Im Gruppenantrag ist zu erklären, dass zwischen den Gruppenmitgliedern eine Regelung über den Steuerausgleich getroffen wurde. Die zivil- und gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit der Steuerausgleichsvereinbarung ist Voraussetzung für die Bildung einer Gruppe.
1. Prinzip des Kapitalschutzes
Die maßgeblichen Säulen des Kapitalschutzes sind die Kapitalaufbringung und die Kapitalerhaltung. Den gesetzlichen Grundlagen1) (§ 82 Abs 1 GmbHG 2) und § 52 AktG 3)) folgend ist jeder Vermögenstransfer von der Gesellschaft zum Gesellschafter in Vertragsform oder auf andere Weise, der den Gesellschafter zu Lasten des Vermögens der Gesellschaft bevorteilt4) (so zB Haftungsübernahmen, Sicherheitenbestellungen, Überlassung von Geschäftschancen, Übernahme von Risiken jeder Art, Erlass von Verbindlichkeiten)5), unzulässig6). Das gilt auch für Vermögensverschiebungen zu Gunsten des einzigen Gesellschafters.
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