Rechnungswesen

Verbotene Einlagenrückgewähr, Wesentlichkeit und Nichtigkeit von Jahresabschlüssen

A. Univ.-Prof. StB Dr. Erich Pummerer / Ass.-Prof. Dr. Marcel Steller / Alexander Moßhammer, MSc Universität Innsbruck

Die Judikatur des OGH zur verbotenen Einlagenrückgewähr hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Das Verbot der Einlagenrückgewähr dient vorwiegend dem Gläubigerschutz. Ein Verstoß gegen Regeln, die überwiegend dem Gläubigerschutz dienen, führt zur Nichtigkeit eines bereits festgestellten Jahresabschlusses. Für Wesentlichkeitsüberlegungen besteht bei einer verbotenen Einlagenrückgewähr vor dem Hintergrund des Gläubigerschutzes keine Grundlage, wenn der unternehmerische Ermessensspielraum eklatant überschritten wurde.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/46

08.08.2018
Heft 7-8/2018
Autor/in
Erich Pummerer

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Erich Pummerer ist am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Universität Innsbruck im Bereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre tätig, daneben Gutachtertätigkeit als Steuerberater und Unternehmensberater.

Marcel Steller

Dr. Marcel Steller ist Assistenzprofessor am Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck.

Alexander Moßhammer

Alexander Moßhammer, BSc MSc PhD ist Steuerberaterberufsanwärter. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der steuerlichen und bilanzrechtlichen Beratung nationaler und internationaler Konzerne sowie natürlicher Personen.